Landesregierung späht Unternehmen aus

Bluttests von Bewerbern, Durchsuchung der Konten von Mitarbeitern – in Sachen Datenschutz sitzen in der Regel Arbeitgeber auf der Anklagebank, die die Rechte von Kunden oder Belegschaft verletzt haben. Doch es geht auch umgekehrt. Denn oft genug sind es auch Daten der Unternehmen, die auf unzulässige Weise weitergereicht werden. Sei es, weil Betriebsräte vor einer Abstimmung sensible Informationen ausplaudern, sei es, weil Aufsichtsräte den Kurs des Vorstandes beeinflussen wollen. Dabei gilt das Recht auf informelle Selbstbestimmung auch für Unternehmen.

Ein fragwürdiger Umgang mit diesem Recht wurde jetzt in Mainz aufgedeckt. Hier hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz das Ausplaudern vertraulicher Betriebsinformationen geradezu gefördert. Um sich einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Bundeslandes zu verschaffen, wandten sich die Mainzer mit ihren Fragen nicht etwa an die Unternehmen. Stattdessen gründeten und finanzierten sie ein „betriebsrätliches Schnellinformationssystem“, das über die Technologieberatungsstelle (TBS) beim Deutschen Gewerkschaftsbund Betriebsräte privater Unternehmen auf Firmendaten ansetzte. Aufträge, Personalplanung, Überstunden, Finanzprobleme: insgesamt 195 Betriebsräte meldeten sensible Informationen an ihre Gewerkschaft – und die Landesregierung schrieb quasi mit. Die Arbeitgeber bekamen von dem Treiben nur etwas mit, wenn ihr Betriebsrat eigenmächtig die Vorstandsetage informierte.

Der Mainzer Landesdatenschutzbeauftragte hatte weder die Kosten von 300.000 Euro noch einen Verstoß gegen rechtliche Datenschutzvorgaben bemängelt.

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