Webseiten sammeln Nutzerdaten

Um ihr Angebot noch stärker an den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Kunden auszurichten oder ihre Werbung möglichst zielgerichtet zu gestalten, speichern viele Unternehmen Daten der Besucher ihrer Webseite: welche Informationen sind über den Besucher bekannt? Von welcher Seite kam er, für welche Links oder Werbebanner hat er sich interessiert? So werden umfangreiche Profile der Besucher erstellt. Die Software dafür, z. B. Google Analytics, stammt häufig von externen Anbietern.

Für den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, machen es sich die Unternehmen dabei häufig zu leicht. Sie würden sich einfach darauf verlassen, dass die Software beim Thema Datenschutz alle gesetzlichen Vorgaben ausreichend berücksichtigen würde. Dieses Vertrauen bestehe aber häufig zu Unrecht.

Für die Analyse von Nutzerdaten bzw. der Erstellung und Speicherung von Nutzerprofilen sind die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten. Darauf haben die obersten Datenschutzkontrolleure für den nicht-öffentlichen Bereich in einem gemeinsamen Beschluss vom November 2009 ausdrücklich hingewiesen. Im TMG sind alle Bedingungen aufgeführt, die für die Erfassung und Verarbeitung des Verhaltens von Internetsurfern eingehalten werden müssen.

Um den Beschluss zügig und korrekt umzusetzen, hat Caspar die Entwickler der Analyse-Software eingeladen und ihnen dabei noch einmal die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Damit, so der Hamburger Chefkontrolleur, liege der Ball im Spielfeld der Anbieter. Er erwarte, dass Software zukünftig alle gesetzlichen Vorgaben erfülle. Bis Mai gäben die Aufsichtsbehörden den Unternehmen Zeit, ihre Analyse-Software zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Wer danach immer noch Software einsetze, die nicht an die geltende Rechtslage angepasst ist, muss mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen.

Hinterlasse eine Antwort