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Landesdatenschutzgesetz Thüringen

ThüringenLaden Sie hier das aktuelle Landesdatenschutzgesetz für Thüringen herunter.

  1. Zweck des Gesetzes
  2. Anwendungsbereich
  3. Begriffsbestimmungen
  4. Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung
  5. Rechte des Betroffenen
  6. Datengeheimnis
  7. Automatisiertes Abrufverfahren
  8. Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
  9. Technische und organisatorische Maßnahmen
  10. Anlagen- und Verfahrensverzeichnis
  11. Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
  12. ( aufgehoben )
  13. Auskunft an den Betroffenen
  14. Berichtigungsanspruch
  15. Anspruch auf Sperrung
  16. Anspruch auf Löschung
  17. Benachrichtigung bei regelmäßigen Datenübermittlungen
  18. Anspruch auf Schadensersatz
  19. Datenerhebung
  20. Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
  21. Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs
  22. Datenübermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs
  23. Datenübermittlung an Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes
  24. Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unter
  25. Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
  26. Öffentliche Stellen, die am Wettbewerb teilnehmen
  27. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  28. Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Rundfunk
  29. Beauftragter für den Datenschutz im Rundfunk
  30. Personenbezogene Daten aus ehemaligen Einrichtungen
  31. Verarbeitung personenbezogener Daten aus ehemaligen Einrichtungen
  32. Widerspruchsrecht
  33. (aufgehoben)
  34. Sicherstellung des Datenschutzes
  35. Bestellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
  36. Rechtsstellung und Verschwiegenheitspflicht
  37. Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz
  38. Pflicht zur Unterstützung
  39. Beanstandung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz
  40. Weitere Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz
  41. Beirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz
  42. Aufsichtsbehörde
  43. Strafbestimmung
  44. (In-Kraft-Treten)

PDF des Landesdatenschutzgesetz Thüringen Landesdatenschutzgesetz für Thüringen

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