DSGVO selbst umsetzen
Insbesondere bei kleinen Unternehmen kommt es bei der Umsetzung der DSGVO zu Ressourcenengpässen. Mithilfe von Datenschutz-Management-Software können Anforderungen schrittweise geprüft, angepasst und dokumentiert werden.
Das mittelständische Unternehmen ER Secure mit seinem eigens entwickelten Datenschutz-Management-Tool hat im zweiten Quartal knapp über 1500 Neukunden gewonnen. Gut zwei Monate nach Inkrafttreten der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betreut ER Secure nach eigenen Angaben…
mehr(Maschinenmarkt Vogel)
Auch erschienen hier: security-insider.de
Drei häufige Fehler bei der Umsetzung der DSGVO / Gerade kleineren Unternehmen fällt Thema Datenschutz weiterhin schwer
Falsche Ansprechpartner, falsche Annahmen, falsche Schlussfolgerungen: Bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterlaufen Unternehmen weiterhin gravierende Fehler. Nach Beobachtung des Unternehmens ER Secure, das mehr als 2.300 Unternehmen betreut, handelt es sich um eine Mischung aus mangelndem Wissen und Ressourcenproblemen.
Fehler 1: Falsche Personalpolitik
"Beim Thema DSGVO tappen gerade kleinere Unternehmen in eine ähnliche Falle wie Unternehmen bei der Umsetzung der Compliance-Richtlinien vor 10 bis 15 Jahren", sagt Datenschutzexperte René Rautenberg von ER Secure…
(Der Tagesspiegel)
Auch erschienen hier: fruchthandel.de, haustec.de
Personaldaten: Richtig agieren mit Daten- und Berufsgeheimnis
Aktenschredder, Klauseln zur Mailnutzung, Verschlüsselung von sensiblen Dokumenten oder Weiterbildung von Mitarbeitern: Die vor gut 100 Tagen in Kraft getretene Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zwingt Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen zu einem sensibleren Umgang mit Personal- und Unternehmensdaten.
Der Datenschutzexperte René Rautenberg von ER Secure klärt auf: „Es gilt nach der Änderung einiges im Umgang mit Personaldaten zu beachten. Das Datengeheimnis nach Paragraph 5 des BDSG ist zwar mit dem 25. Mai entfallen, das unbefugte Erheben, Verarbeiten und Weiterleiten von Daten bleibt jedoch verboten.“ (…)
mehr (Datensicherheit.de)
Datenschutz liegt in der Verantwortung der Führungskräfte
Obwohl sich die meisten DSGVO-Anforderungen für Online-Anwendungen vergleichsweise einfach umsetzen ließen, gingen viele Unternehmen und Mitarbeiter auch bei einfachsten Sicherheitsanforderungen weiterhin fahrlässig mit dem Datenschutz um. Der Datenschutzexperte René Rautenberg von ER Secure hierzu:
„Auch drei Monate nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen wir in Gesprächen mit Kunden fest, dass selbst einfache Hürden oft noch nicht genommen worden sind.“ Er rät zu einer konsequenten unternehmensinternen Kommunikation. Das Thema Datenschutz müsse von Führungskräften „in die Teams getragen und regelmäßig nachgehalten“ werden – dies führe automatisch zu mehr Reflexion…
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Personaldaten: Richtig agieren mit Daten- und Berufsgeheimnis
Aktenschredder, Klauseln zur Mailnutzung, Verschlüsselung von sensiblen Dokumenten oder Weiterbildung von Mitarbeitern: Die vor gut 100 Tagen in Kraft getretene Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwingt Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen zu einem sensibleren Umgang mit Personal- und Unternehmensdaten.
Der Datenschutzexperte René Rautenberg von ER Secure klärt auf: „Es gilt nach der Änderung einiges im Umgang mit Personaldaten zu beachten. Das Datengeheimnis nach Paragraph 5 des BDSG ist zwar mit dem 25. Mai entfallen, das unbefugte Erheben, Verarbeiten und Weiterleiten von Daten bleibt jedoch verboten.“ (…)
mehr (she-works.de)
Datenschutz to go: Unterschätzte Sicherheit bei der Nutzung von Mobiles
Im ICE E-Mails beantworten, im Co-Working-Space eine Telefonkonferenz abhalten oder im Homeoffice arbeiten: Agiles und mobiles Arbeiten verlangt von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besondere Sensibilität in Sachen Datenschutz und Security.
Darauf weist der Datenschutzexperte René Rautenberg von ER Secure hin. „Längst sind es nicht nur Außendienstmitarbeiter, die außerhalb des Büros geschäftlich tätig sind. Laut einer aktuellen Studie arbeiten inzwischen 38 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland regelmäßig oder zumindest in Ausnahmefällen von zu Hause – unter den jungen Arbeitnehmern ist der Anteil noch höher“, erklärt Rautenberg. „Mobil unterwegs zu sein, bringt viele Vorteile. Unternehmen und Mitarbeiter müssen jedoch einiges beachten.“ (…)
mehr (infopoint-security.de)
123456 ist auch aus DSGVO-Sicht ein schlechtes Passwort
Unsichere Passwörter, zugängliches Impressum, fehlende Verschlüsselung: Obwohl sich die meisten DSGVO-Anforderungen für Online-Anwendungen vergleichsweise einfach umsetzen lassen, gehen viele Unternehmen und Mitarbeiter auch bei einfachsten Themen weiterhin fahrlässig mit dem Datenschutz um.
„Auch drei Monate nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen wir in Gesprächen mit Kunden fest, dass selbst einfache Hürden oft noch nicht genommen worden sind“, erklärt der Datenschutzexperte René Rautenberg von ER Secure. Er rät zu einer konsequenten unternehmensinternen Kommunikation…
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Gesetzeskonforme Homepage: Darauf müssen Unternehmen beim Online-Auftritt achten
Die vor gut zwei Monaten in Kraft getretene Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft insbesondere IT-Themen wie die Homepage – aber auch Social-Media-Aktivitäten. „Von den rund 12 Millionen Unternehmenswebsites in Deutschland entsprechen aktuell nicht den neuen Datenschutzrichtlinien.
Das gilt auch für die Social Media-Aktivitäten, denen rund 40 Prozent der Unternehmen mit ihren Beiträgen, Tweets und Likes auf Facebook, Twitter und Xing nachgehen“, erklärt der Datenschutzexperte René Rautenberg von ER Secure. „Die Umsetzung der DSGVO bedeutet für Unternehmen einen großen bürokratischen Aufwand. Die korrekte Anwendung der Verordnung ist besonders bei der Weitergabe von Userdaten wichtig.“ (…)
mehr(DrogerieWarenZeitung)
Auch erschienen hier: (she-works.de), Beraternews.net
DSGVO-konformer Webauftritt: Darauf müssen Unternehmen achten
Nicht nur die Homepage zählt
Die EU-DSGVO betrifft insbesondere IT-Themen wie die Homepage – aber auch Social-Media-Aktivitäten. Um sich datenschutzrechtlich abzusichern, tun Unternehmen also gut daran, ihren Online-Auftritt ganzheitlich zu prüfen.
Jede Homepage muss ein Impressum aufweisen. Das hat sich bereits bei den meisten herumgesprochen. Allerdings wissen viele nicht, dass dieses Impressum von jeder Seite der Homepage aus abrufbar sein muss…
mehr (QZ-online)
Seit dem 25. Mai gilt die neue DSGVO
Bei der Umsetzung der neuen Datenschutzverordnung machen Unternehmen allerding nach wie vor noch Fehler, die sie teuer zu stehen kommen könnten:
- Benennung falscher Ansprechpartner
- Falsche Annahmen aufgrund von Wissenslücken
- Unterschätzte Rechte UND Pflichten
… zum Teil gravierende Hindernisse zur rechtssicheren Umsetzung der DSGVO!
Folgende Versäumnisse beschreibt Susanne Steiger von ibusiness:
Fehler 1: Falsche Personalpolitik
Die Beratung von über 2300 Unternehmen hat ER Secure gezeigt: Bei der DSGVO tappen gerade kleinere Unternehmen in eine ähnliche Falle wie Unternehmen bei der Umsetzung der Compliance-Richtlinien vor 10 bis 15 Jahren…
mehr (webcontentmanagement.de)
Safer Surfing: "123456" nicht nur aus DSGVO-Sicht kein optimales Passwort
- Verschlüsselungen schützen User vor unbefugter Datenweitergabe und Unternehmen vor datenschutzrechtlichen Konsequenzen
- Komplexe Kennwörter minimieren Risiko von Hackerangriffen und Datenmissbrauch
Unsichere Passwörter, zugängliches Impressum, fehlende Verschlüsselung: Obwohl sich die meisten DSGVO-Anforderungen für Online-Anwendungen vergleichsweise einfach umsetzen lassen, gehen viele Unternehmen und Mitarbeiter auch bei einfachsten Themen weiterhin fahrlässig mit dem Datenschutz um. "Auch drei Monate nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen wir in Gesprächen mit Kunden fest, dass selbst einfache Hürden oft noch nicht genommen worden sind", erklärt der Datenschutzexperte René Rautenberg von ER Secure…
mehr(Presseportal.de)
Auch erschienen hier: Firmenpresse.de Aktiencheck.de, it-i-ko.de, openpr.de, Beraternews.net (she-works.de), mittelstand-nachrichten.de
Sicherheitsmangel: Meistverwendetes Passwort ist "123456"
Viele Unternehmen und Mitarbeiter gehen selbst bei einfachen Themen wie der Einrichtung eines Passworts weiterhin fahrlässig mit dem Datenschutz um, wie ER Secure feststellt.
"Auch drei Monate nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen wir in Gesprächen mit Kunden fest, dass selbst einfache Hürden oft noch nicht genommen worden sind", erklärt der Datenschutzexperte René Rautenberg von ER Secure, Anbieter eines Datenschutz-Managementsystems. Er rät zu einer konsequenten unternehmensinternen Kommunikation…
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DSGVO-gerechter Umgang mit Personaldaten
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwingt Unternehmen und Mitarbeiter zu einem sensibleren Umgang mit Personal- und Unternehmensdaten. Ein Datenschutzexperte klärt auf: „Es gilt nach der Änderung einiges im Umgang mit Personaldaten zu beachten. Das Datengeheimnis nach §53 des BDSG ist zwar entfallen, das unbefugte Erheben, Verarbeiten und Weiterleiten von Daten bleibt jedoch verboten.“
„Mitarbeiter müssen mit geeigneten Maßnahmen mit der neuen Verordnung vertraut gemacht werden. Es gibt allerdings keinen Grund für regelmäßige Schulungen wie viele Unternehmen annehmen. Um das Gesetz zu erfüllen, sollten die Mitarbeiter das Datengeheimnis nach Paragraph 53 samt dazugehörigem Merkblatt ansehen“, erklärt René Rautenberg, Datenschutzexperte von ER Secure…
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